Krankenkasse fürs Baby – Alles zur Anmeldung und Versicherung

12. August 2025 · 8 Min. Lesezeit
Junge Familie beim Spaziergang in der Natur

Inhaltsverzeichnis

  1. Anmeldepflicht: Fristen und Ablauf
  2. Franchise-Optionen für Kinder
  3. Müssen Kinder bei derselben Kasse versichert sein?
  4. Zusatzversicherungen für Neugeborene
  5. Spartipps für frischgebackene Eltern

Anmeldepflicht: Fristen und Ablauf

In der Schweiz muss jedes Neugeborene innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Die Grundversicherung greift rückwirkend ab dem Geburtsdatum – auch wenn die Anmeldung erst Wochen später erfolgt. Versäumen Eltern die Frist, droht eine rückwirkende Einstufung durch die zuständige kantonale Behörde, und die Kasse kann einen Prämienzuschlag erheben.

So funktioniert die Anmeldung

  1. Kasse wählen: Eltern dürfen frei entscheiden, bei welcher Krankenkasse das Kind versichert wird – es muss nicht dieselbe Kasse sein wie die der Eltern
  2. Anmeldeformular ausfüllen: Die meisten Versicherer bieten Online-Formulare an. Erforderlich sind der Name des Kindes, Geburtsdatum, AHV-Nummer (sofern bereits vorhanden) und die Personalien der Eltern
  3. Police erhalten: Die Krankenkasse bestätigt die Aufnahme schriftlich. Die erste Prämienrechnung umfasst den Zeitraum ab Geburtsdatum
Praxis-Tipp: Klären Sie die Kassenwahl bereits vor der Geburt. So können Sie das Formular vorbereiten und unmittelbar nach der Entbindung einreichen. Das vermeidet Stress in den ersten Lebenswochen.

Franchise-Optionen für Kinder

Für Kinder bis 18 Jahre gelten in der Schweiz tiefere Franchisen als für Erwachsene. Die Wahlfranchisen lauten:

FranchiseMonatliche Prämienersparnis (ca.)Geeignet für
CHF 0 (Null-Franchise)ReferenzKinder mit regelmässigem Arztbedarf
CHF 100CHF 5–10Moderate Prämienersparnis gewünscht
CHF 200CHF 10–18Gesunde Kinder mit wenig Arztbesuchen
CHF 300CHF 15–25Gesunde Kinder mit minimalem Bedarf
CHF 400CHF 18–30Gesunde Kinder, maximale Ersparnis
CHF 600CHF 25–40Höchste Franchise, seltene Arztbesuche

Die meisten Eltern wählen die Null-Franchise (CHF 0) oder CHF 100. Gerade bei Säuglingen und Kleinkindern sind Arztbesuche häufig – Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und kleinere Erkrankungen summieren sich rasch. Eine höhere Franchise rechnet sich erst, wenn das Kind über längere Zeiträume kaum medizinische Leistungen benötigt.

Müssen Kinder bei derselben Kasse versichert sein?

Nein. In der Schweiz besteht in der Grundversicherung keine Pflicht, Kinder bei derselben Krankenkasse zu versichern wie die Eltern. Das eröffnet Sparpotenzial: Die günstigste Kasse für einen Erwachsenen im Kanton Zürich muss nicht automatisch die günstigste für ein Kind sein.

Familienrabatte beachten

Einige Krankenkassen gewähren Prämienreduktionen, wenn mehrere Familienmitglieder versichert sind. Typische Rabatte liegen bei 5 bis 15 Prozent auf die Kinderprämie ab dem zweiten oder dritten versicherten Kind. Vergleichen Sie daher sowohl die reine Kinderprämie als auch mögliche Familienkonditionen.

Beispiel: Familie Meier mit zwei Kindern zahlt bei Kasse A CHF 120/Monat pro Kind ohne Rabatt (= CHF 240). Bei Kasse B beträgt die Einzelprämie CHF 130/Monat, doch ab dem zweiten Kind gilt ein Rabatt von 15 %: CHF 130 + CHF 110.50 = CHF 240.50. Nahezu identisch – aber Kasse B bietet zusätzlich kostenlosen Zugang zu einer telemedizinischen Kinderberatung.

Zusatzversicherungen für Neugeborene

Der grösste Vorteil beim Abschluss von Zusatzversicherungen für Neugeborene: In den ersten Lebensmonaten verlangen die meisten Versicherer keine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass selbst Kinder mit angeborenen Gesundheitsproblemen aufgenommen werden – ohne Vorbehalte oder Ablehnungen.

Empfohlene Zusatzbausteine

Fristen für den Zusatzversicherungs-Abschluss

Die kulanten Aufnahmebedingungen für Neugeborene gelten in der Regel nur während der ersten drei bis sechs Monate nach der Geburt. Danach kann eine Gesundheitsprüfung verlangt werden. Handeln Sie also zeitnah – idealerweise parallel zur Anmeldung in der Grundversicherung.

Spartipps für frischgebackene Eltern

  1. Prämienverbilligung prüfen: Familien mit tieferem Einkommen haben je nach Wohnkanton Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). In vielen Kantonen sind Kinderprämien bis zu einem bestimmten Einkommenslimit vollständig subventioniert
  2. Alternativmodelle nutzen: Auch für Kinder sind HMO- oder Hausarztmodelle verfügbar. Die Prämienersparnis gegenüber dem freien Standardmodell beträgt 10 bis 25 Prozent
  3. Jährlich vergleichen: Kinderprämien ändern sich jedes Jahr. Was 2025 günstig war, muss 2026 nicht mehr die beste Wahl sein. Nutzen Sie den kostenlosen Vergleich
  4. Steuerliche Vorteile: Krankenkassenprämien für Kinder sind steuerlich absetzbar – sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den kantonalen Steuern
  5. Geschwisterrabatte: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschkasse explizit nach Familienrabatten. Nicht alle Kassen kommunizieren diese aktiv

Versicherungsmodelle im Vergleich

ModellPrämienersparnisEinschränkung
Freie Arztwahl (Standard)ReferenzKeine
Hausarztmodell10–15 %Erster Kontakt über den Hausarzt
HMO15–25 %Behandlung im HMO-Zentrum
Telmed10–20 %Erstberatung telefonisch

Häufige Fragen zur Kinderversicherung

Wird das Kind nicht innert drei Monaten angemeldet, kann die zuständige kantonale Stelle eine Zuteilung vornehmen. Die Versicherung gilt trotzdem rückwirkend ab Geburt, allerdings drohen Prämienzuschläge und die Eltern haben keinen Einfluss auf die Kassenwahl.

Nein. Die Franchise muss bei der Anmeldung aktiv gewählt werden. Die meisten Kassen setzen standardmässig die Null-Franchise ein, doch Eltern können auch eine höhere Franchise beantragen. Prüfen Sie die Angaben auf dem Anmeldeformular sorgfältig.

Ja, absolut. In der Schweizer Grundversicherung besteht volle Wahlfreiheit. Jedes Familienmitglied darf bei einer anderen Kasse versichert sein. Nutzen Sie diese Freiheit, um die jeweils günstigste Prämie zu sichern.

Die mittlere OKP-Prämie für Kinder lag 2025 bei rund CHF 105 bis 120 pro Monat, abhängig vom Kanton. In teuren Kantonen wie Basel-Stadt oder Genf können die Prämien deutlich höher ausfallen, in ländlichen Kantonen wie Appenzell Innerrhoden deutlich tiefer.

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