Alternativmedizin – Welche Therapien bezahlt die Krankenkasse?

5. August 2025 · 7 Min. Lesezeit
Akupunkturbehandlung bei einer Therapeutin

Inhaltsverzeichnis

  1. Was die Grundversicherung bei Komplementärmedizin abdeckt
  2. Die fünf OKP-anerkannten Methoden im Überblick
  3. Zusatzversicherung für Alternativmedizin
  4. Den richtigen Therapeuten finden
  5. Spartipps und Abrechnungsfallen

Was die Grundversicherung bei Komplementärmedizin abdeckt

Seit 2017 sind fünf komplementärmedizinische Fachrichtungen definitiv in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aufgenommen worden. Die Voraussetzung: Die Behandlung muss von einem Arzt oder einer Ärztin mit entsprechendem Fähigkeitsausweis der FMH durchgeführt werden.

Das ist der entscheidende Punkt – nicht die Methode an sich bestimmt die Vergütung, sondern die Qualifikation des Behandelnden. Ein ärztlicher Akupunkteur wird über die OKP abgerechnet; ein nicht-ärztlicher Therapeut in der Regel nur über die Zusatzversicherung.

Die fünf OKP-anerkannten Methoden im Überblick

1. Akupunktur (inkl. verwandter Verfahren)

Die traditionelle chinesische Methode mit feinen Nadeln gehört zu den am häufigsten genutzten komplementärmedizinischen Leistungen in der Schweiz. Gedeckt sind auch verwandte Techniken wie Moxibustion (Erwärmung) und Schröpfen, sofern sie vom Arzt angewendet werden.

Typische Anwendungsgebiete: Chronische Schmerzen, Migräne, Übelkeit in der Schwangerschaft, Allergien, Schlafstörungen.

2. Anthroposophische Medizin

Diese ganzheitliche Richtung verbindet schulmedizinische Diagnostik mit erweiterten therapeutischen Ansätzen. Die Behandlung umfasst pflanzliche und mineralische Arzneimittel, rhythmische Einreibungen und Bewegungstherapie (Eurythmie).

Typische Anwendungsgebiete: Chronische Erkrankungen, psychosomatische Beschwerden, begleitende Krebstherapie.

3. Ärztliche Homöopathie

Die Homöopathie setzt auf hochverdünnte Wirkstoffe nach dem Ähnlichkeitsprinzip. In der OKP ist sie ausschliesslich gedeckt, wenn ein Arzt mit FMH-Fähigkeitsausweis die Konsultation durchführt.

Typische Anwendungsgebiete: Akute Infekte, Kinderkrankheiten, chronische Beschwerden wie Ekzeme oder Heuschnupfen.

4. Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)

Die therapeutische Anwendung von Heilpflanzen wird in der Schweiz breit genutzt. Ärztliche Phytotherapie umfasst Konsultation, Therapieplan und die Verordnung pflanzlicher Präparate.

Typische Anwendungsgebiete: Verdauungsbeschwerden, leichte Depressionen, Harnwegsinfekte, Schlafstörungen.

5. Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

TCM geht über Akupunktur hinaus und schliesst chinesische Arzneitherapie, Tuina-Massage, Qigong-Beratung und diätetische Beratung ein. Auch hier gilt: Der behandelnde Arzt muss über den entsprechenden Fähigkeitsausweis verfügen.

Typische Anwendungsgebiete: Schmerztherapie, Erschöpfungszustände, Verdauungsprobleme, Atemwegserkrankungen.

MethodeOKP-gedeckt (ärztlich)Zusatzversicherung (nicht-ärztlich)
AkupunkturJaJa
Anthroposophische MedizinJaTeilweise
HomöopathieJaJa
PhytotherapieJaJa
Traditionelle Chinesische MedizinJaJa
OsteopathieNeinJa
Craniosacral-TherapieNeinJa
KinesiologieNeinJa
ReflexzonentherapieNeinJa
AyurvedaNeinTeilweise

Zusatzversicherung für Alternativmedizin

Wer sich von nicht-ärztlichen Therapeuten behandeln lassen möchte – etwa einem Osteopathen, einer Craniosacral-Therapeutin oder einem Naturheilpraktiker – benötigt eine ambulante Zusatzversicherung mit Komplementärmedizin-Deckung.

Worauf es beim Abschluss ankommt

Prämienbeispiele für Komplementärmedizin-Deckung

DeckungsstufeLimite/JahrErstattungMonatsprämie (ca.)
BasisCHF 1’00050 %CHF 15–30
KomfortCHF 3’00075 %CHF 30–55
PremiumCHF 5’00080 %CHF 50–90

Kosten-Nutzen-Rechnung: Wer monatlich eine Osteopathie-Sitzung à CHF 150 besucht, hat Jahreskosten von CHF 1’800. Eine Komfort-Police mit 75 % Erstattung erstattet CHF 1’350 – bei Jahresprämien von rund CHF 480. Die Ersparnis beträgt CHF 870 im Jahr.

Den richtigen Therapeuten finden

Die Wahl des Therapeuten bestimmt massgeblich, ob und wie viel die Versicherung bezahlt. Folgende Punkte sollten Sie klären:

  1. Registrierung prüfen: Fragen Sie den Therapeuten, ob er beim EMR (Erfahrungsmedizinischen Register), bei der ASCA oder beim SPAK registriert ist. Ohne Registrierung gibt es keine Vergütung durch die Zusatzversicherung
  2. Methode bestätigen: Stellen Sie sicher, dass die angewandte Methode mit Ihrer Versicherungspolice übereinstimmt. Ein Therapeut, der Craniosacral-Therapie anbietet, muss dafür auch beim Register anerkannt sein
  3. Vorab bei der Kasse anfragen: Im Zweifelsfall rufen Sie Ihren Versicherer an und lassen die Kostenübernahme schriftlich bestätigen
  4. Ärztliche Verordnung einholen: Manche Policen verlangen eine ärztliche Überweisung als Voraussetzung für die Kostenübernahme

Spartipps und Abrechnungsfallen

Clevere Strategien

Typische Abrechnungsfallen

Häufige Fragen zur Alternativmedizin

Für ärztliche Komplementärmedizin in der OKP nicht zwingend – ausser Sie sind in einem Hausarzt- oder HMO-Modell. Für nicht-ärztliche Therapien über die Zusatzversicherung verlangen einige Policen eine Verordnung. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.

Nein. Osteopathie ist nicht Teil der fünf OKP-anerkannten Komplementärmethoden. Sie wird ausschliesslich über die ambulante Zusatzversicherung vergütet, sofern der Osteopath EMR- oder ASCA-registriert ist.

Das Erfahrungsmedizinische Register (EMR) ist eine Qualitätssicherungsorganisation, die Therapeuten nach definierten Ausbildungsstandards prüft und registriert. Die meisten Zusatzversicherer akzeptieren nur Rechnungen von EMR-, ASCA- oder SPAK-registrierten Therapeuten.

Selbstverständlich. Viele Patientinnen und Patienten nutzen komplementärmedizinische Ansätze ergänzend zur schulmedizinischen Behandlung. Informieren Sie sowohl Ihren Arzt als auch Ihren Therapeuten über alle laufenden Behandlungen, um Wechselwirkungen zu vermeiden.

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