Häufig gestellte Fragen zur Schweizer Krankenkasse

Kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Prämien, Wechsel, Franchise und Versicherungsmodelle.

Ja, vollständig. Für den Wechsel der Grundversicherung (OKP) fallen keinerlei Kosten an. Weder Ihre bisherige noch Ihre neue Kasse darf Ihnen eine Gebühr berechnen. Das gleiche gilt für unseren Vergleichsrechner — er ist dauerhaft kostenlos und ohne Verpflichtung nutzbar.

Ihre Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer aktuellen Kasse eingegangen sein, damit ein Wechsel per 1. Januar des Folgejahres wirksam wird. Beim Standardmodell gibt es zusätzlich die Möglichkeit, per 1. Juli zu wechseln (Kündigung bis 31. März). Bei eingeschränkten Modellen (Telmed, HMO, Hausarzt) ist die Frist häufig auf den 30. September vorverlegt.

Nein, unter keinen Umständen. Das KVG schreibt die Aufnahmepflicht vor: Jede in Ihrem Kanton zugelassene Kasse muss Sie ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartefrist und ohne Vorbehalte in die Grundversicherung aufnehmen. Dies gilt unabhängig von Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht oder Ihrem Gesundheitszustand. Anders verhält es sich nur bei Zusatzversicherungen.

Die Franchise ist der jährliche Betrag, den Sie an Gesundheitskosten selbst übernehmen, bevor die Kasse einspringt. Für Erwachsene ab 19 Jahren gibt es sechs Stufen: CHF 300.–, CHF 500.–, CHF 1'000.–, CHF 1'500.–, CHF 2'000.– und CHF 2'500.–. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie. Für Kinder (0–18) reicht die Spanne von CHF 0.– bis CHF 600.–.

Die Franchise ist der feste Jahresbetrag, den Sie selbst tragen (z. B. CHF 2'500.–). Der Selbstbehalt kommt danach: Auf alle Kosten, die über der Franchise liegen, zahlen Sie zusätzlich 10% selbst — gedeckelt bei CHF 700.– pro Jahr für Erwachsene und CHF 350.– für Kinder. Die maximale Eigenleistung bei CHF 2'500.– Franchise beträgt also CHF 3'200.– pro Jahr (ohne Prämien).

Nein. Die Leistungen der Grundversicherung werden vom BAG einheitlich festgelegt. Jede Kasse deckt exakt denselben Katalog an Behandlungen und Medikamenten. Der einzige Unterschied liegt in der Prämie und im Service. Ein Wechsel bringt Ihnen also eine tiefere Prämie bei identischer Versorgung.

Nein. Es besteht keinerlei Pflicht, beide Versicherungen beim gleichen Anbieter abzuschliessen. Sie können problemlos die Grundversicherung bei der günstigsten Kasse und die Zusatzversicherung bei einem anderen Anbieter führen. Manche Kassen bieten allerdings Kombinationsrabatte an — prüfen Sie, ob sich das in Ihrem Fall rechnet.

Die IPV ist eine staatliche Unterstützungszahlung, mit der Bund und Kantone Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den Krankenkassenprämien entlasten. Die Höhe und die Anspruchsbedingungen variieren je nach Kanton. In manchen Kantonen (z. B. Zürich, Genf) wird die IPV automatisch berechnet, in anderen müssen Sie einen Antrag stellen.

In der Regel bietet das HMO-Modell den grössten Rabatt (bis zu 22%), da Sie sich in einer Gruppenpraxis behandeln lassen. Das Telmed-Modell folgt mit bis zu 18% Rabatt — hier rufen Sie vor dem Arztbesuch eine medizinische Hotline an. Das Hausarztmodell spart 10–15%. Die genauen Rabatte hängen von Kasse und Kanton ab.

Dann bleiben Sie bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin bei Ihrer bisherigen Kasse versichert. Eine rückwirkende oder verspätete Kündigung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Einzige Ausnahme: Wenn die Kasse Ihnen die neuen Prämien verspätet mitteilt, verlängert sich Ihre Kündigungsfrist entsprechend.

Nein. Die Franchise gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr und kann nur per 1. Januar geändert werden. Wenn Sie Ihre Franchise erhöhen oder senken möchten, müssen Sie dies im Rahmen des jährlichen Wechselfensters (bis 30. November) bei Ihrer Kasse melden oder im Zuge eines Kassenwechsels anpassen.

Senden Sie eine schriftliche Kündigung per Einschreiben an Ihre aktuelle Kasse. Der Brief sollte enthalten: Ihren vollen Namen, Ihre Adresse, Ihre Policennummer und das gewünschte Kündigungsdatum (z. B. „per 31. Dezember 2026"). Bewahren Sie den Einschreibe-Beleg als Nachweis auf. E-Mail-Kündigungen sind bei den meisten Kassen nicht rechtsgültig.

Nein, die Prämien variieren stark. Die Schweiz ist in rund 50 Prämienregionen unterteilt. Generell sind Prämien in urbanen Kantonen (Genf, Basel-Stadt, Zürich) deutlich höher als in ländlichen Kantonen (Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Uri). Der Unterschied kann mehrere Hundert Franken pro Monat betragen.

Die OKP übernimmt alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, die Geburt (im Spital, Geburtshaus oder bei Hausgeburt mit Hebamme) sowie die Nachkontrollen. Besonders vorteilhaft: Von der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt vollständig — Sie zahlen also nur die monatliche Prämie.

Ja, sofern Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. In diesem Fall sind Sie über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) Ihres Arbeitgebers gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Unfalldeckung in der Grundversicherung kann dann ausgeschlossen werden, was die Prämie um rund 7% senkt. Bei Arbeitslosigkeit oder einer Beschäftigung unter 8 Stunden pro Woche müssen Sie die Unfalldeckung wieder einschliessen.

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