Prämienverbilligung (IPV) in der Schweiz — Anspruch, Höhe und Antrag

Prämienverbilligung Aktualisiert: April 2026 Lesezeit: 8 Minuten

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein Instrument des Bundes und der Kantone, um Personen mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen bei den Krankenkassenprämien zu entlasten. Rund ein Viertel aller in der Schweiz lebenden Personen profitiert von dieser Unterstützung — doch viele Berechtigte beantragen sie gar nicht. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zur Prämienverbilligung.

Grundlagen und Rechtsgrundlage

Artikel 65 KVG verpflichtet die Kantone, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Bund und Kantone. Der Bund leistet einen jährlichen Pauschalbeitrag, die Kantone ergänzen diesen mit eigenen Mitteln.

Da die Umsetzung kantonal geregelt ist, unterscheiden sich die Anspruchsbedingungen, Einkommensgrenzen und die Höhe der Verbilligung teils erheblich. Es lohnt sich, die Regelungen Ihres Wohnkantons genau zu prüfen.

Wer hat Anspruch auf IPV?

Grundsätzlich können folgende Personen IPV beantragen:

Einkommensgrenzen nach Kantonen (Auswahl)

Die folgenden Werte sind Richtwerte und können jährlich angepasst werden:

KantonEinzelperson (max. Einkommen)Ehepaar mit 2 KindernAntragsfrist
Zürichca. CHF 54'000.–ca. CHF 87'000.–Automatisch / kein Antrag nötig
Bernca. CHF 42'000.–ca. CHF 72'000.–Bis 31. Dezember
Luzernca. CHF 39'000.–ca. CHF 68'000.–Bis 31. März
Basel-Stadtca. CHF 48'000.–ca. CHF 79'000.–Automatisch
St. Gallenca. CHF 36'000.–ca. CHF 63'000.–Bis 31. Dezember
Aargauca. CHF 41'000.–ca. CHF 71'000.–Bis 31. März
Genfca. CHF 52'000.–ca. CHF 85'000.–Automatisch

Hinweis: Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das steuerbare Einkommen gemäss letzter definitiver Veranlagung. Vermögen wird teilweise angerechnet.

Wie hoch fällt die Verbilligung aus?

Die Höhe der IPV ist abhängig vom Kanton, dem Einkommen und der Haushaltsgrösse. Einige Beispiele:

Wichtig: Viele Kantone kombinieren die IPV mit einem Kassenwechsel. Wenn Sie zu einer günstigeren Kasse wechseln und gleichzeitig IPV beziehen, sinkt Ihre effektive Prämienbelastung doppelt.

So beantragen Sie die IPV

Das Verfahren unterscheidet sich je nach Kanton:

Benötigte Unterlagen (bei Antragskantonen):

Häufige Fehler und Stolperfallen

Günstigere Kasse + IPV = maximale Entlastung

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