Grundversicherung (OKP) in der Schweiz — alles Wesentliche auf einen Blick

Grundversicherung Aktualisiert: April 2026 Lesezeit: 10 Minuten

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung — kurz OKP — bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitswesens. Sie stellt sicher, dass jede in der Schweiz wohnhafte Person Zugang zu einer umfassenden medizinischen Grundversorgung hat, unabhängig von Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was die Grundversicherung abdeckt, wer sich versichern muss und wo die grössten Sparpotenziale liegen.

Versicherungspflicht und Anmeldung

Gemäss KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, sich innert drei Monaten nach Niederlassung für die Grundversicherung anzumelden. Dies gilt gleichermassen für Schweizer Staatsangehörige, Aufenthalter mit Bewilligung B oder C sowie Grenzgänger.

Die freie Kassenwahl steht jedem zu: Sie dürfen sich bei jeder in Ihrem Kanton zugelassenen Krankenkasse anmelden. Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie aufzunehmen — ohne Gesundheitsfragebogen, ohne Wartefrist, ohne Vorbehalt.

Leistungskatalog der OKP

Der Leistungskatalog wird vom BAG einheitlich definiert. Jede zugelassene Kasse muss exakt dieselben Behandlungen und Medikamente vergüten. Dazu gehören unter anderem:

Was die Grundversicherung nicht übernimmt

Trotz des umfassenden Katalogs gibt es Leistungen, die nicht durch die OKP gedeckt werden:

Tipp: Für nicht gedeckte Leistungen wie Zahnbehandlungen oder Einzelzimmer im Spital können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Beachten Sie aber: Dort gelten Gesundheitsprüfungen.

Prämienstruktur und Einflussfaktoren

Die Prämie der Grundversicherung hängt von mehreren Faktoren ab:

Versicherungsmodelle in der Grundversicherung

Standardmodell

Freie Arztwahl ohne Einschränkungen. Sie können direkt einen Spezialisten aufsuchen, ohne vorher den Hausarzt zu konsultieren. Höchste Flexibilität, aber auch die höchste Prämie.

Hausarztmodell

Sie wählen einen festen Hausarzt als erste Anlaufstelle. Überweisungen an Spezialisten erfolgen über den Hausarzt. Prämienrabatt: typischerweise 10–15%.

Telmed-Modell

Vor dem Arztbesuch kontaktieren Sie eine telefonische Beratungslinie. Diese beurteilt, ob ein Arztbesuch nötig ist und empfiehlt gegebenenfalls einen Spezialisten. Rabatt: bis 18%.

Wechselrecht und Aufnahmepflicht

Jede Person kann ihre Grundversicherung jährlich per 1. Januar wechseln — bei Standardmodellen zusätzlich per 1. Juli. Die neue Kasse ist zur Aufnahme verpflichtet, unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand. Der Wechsel ist risikofrei und bringt keinerlei Leistungseinbussen, da alle Kassen exakt denselben Leistungskatalog anbieten.

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