Während die Grundversicherung (OKP) eine solide Basisversorgung bietet, deckt sie nicht alles ab. Zusatzversicherungen — geregelt nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) — schliessen diese Lücken. Ob Zahnpflege, Einzelzimmer im Spital oder alternative Heilmethoden: In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Zusatzversicherungen es gibt, was sie kosten und für wen sie wirklich sinnvoll sind.
| Merkmal | Grundversicherung (OKP) | Zusatzversicherung (VVG) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | KVG (öffentliches Recht) | VVG (privates Recht) |
| Obligatorisch | Ja | Nein (freiwillig) |
| Aufnahmepflicht | Ja — keine Ablehnung möglich | Nein — Gesundheitsprüfung |
| Leistungen | Schweizweit einheitlich (BAG) | Je nach Anbieter verschieden |
| Prämienunterschiede | Nur bei Prämie, nicht bei Leistung | Prämie UND Leistung variieren |
| Kündigung | Jährlich möglich | Je nach Vertrag (oft 3 Monate) |
Die ambulante Zusatzversicherung erweitert das Leistungsspektrum für Behandlungen, die nicht stationär erfolgen. Typische Deckungsbereiche:
Kosten: Je nach Umfang zwischen CHF 15.– und CHF 75.– pro Monat.
Diese Zusatzversicherung regelt den Komfort und die Wahlfreiheit bei Spitalaufenthalten:
Zweibettzimmer, freie Arztwahl (auch Chefarztbehandlung), freie Spitalwahl schweizweit. Monatsprämie: ca. CHF 80.– bis CHF 280.– je nach Alter und Kasse.
Einzelzimmer, Chefarztbehandlung garantiert, freie Spitalwahl inkl. Privatkliniken. Monatsprämie: ca. CHF 200.– bis CHF 650.–. Besonders für Personen relevant, die Wert auf maximale Privatsphäre und schnelle Terminvergabe legen.
Spitalwahl in der gesamten Schweiz (nicht nur Wohnkanton) bei Unterbringung in der allgemeinen Abteilung. Preisgünstige Alternative: ca. CHF 10.– bis CHF 45.– pro Monat.
Da die Grundversicherung Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen vergütet, ist die Zahnzusatzversicherung eine der meistgefragten Ergänzungen. Typische Leistungen:
Achtung: Die meisten Kassen verlangen für die Zahnzusatzversicherung einen zahnärztlichen Befund. Bestehende Schäden und laufende Behandlungen sind in der Regel ausgeschlossen. Schliessen Sie die Zahnversicherung daher idealerweise ab, solange Ihre Zähne in gutem Zustand sind.
Anders als bei der Grundversicherung müssen Sie für Zusatzversicherungen einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Die Kasse darf:
Deshalb gilt: Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung niemals, bevor die neue Kasse Ihren Antrag schriftlich bestätigt hat. Sonst stehen Sie im schlimmsten Fall ohne Zusatzdeckung da.