Ein Wechsel der Krankenkasse gehört zu den wirksamsten Massnahmen, um die monatliche Prämienbelastung zu senken. Trotzdem zögern viele Versicherte — aus Angst vor Aufwand, Bürokratie oder Leistungsverlust. Dabei ist der Vorgang einfacher als gedacht: In der obligatorischen Grundversicherung (OKP) sind Sie per Gesetz geschützt und können ohne jedes Risiko den Anbieter wechseln.
Die Prämien der Grundversicherung unterscheiden sich von Kasse zu Kasse teils dramatisch — obwohl alle Anbieter gesetzlich identische Leistungen erbringen müssen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt die Tarife jährlich, und die Differenzen können im gleichen Kanton und der gleichen Prämienregion bei über CHF 300.– pro Monat liegen.
Für Herrn Ammann aus Aarau (42 Jahre, Franchise CHF 2'500.–) bedeutete der letzte Kassenwechsel eine Ersparnis von CHF 2'760.– jährlich — bei exakt gleicher Leistung. Er wechselte von einer grossen, etablierten Kasse zu einem kleineren, spezialisierten Anbieter.
Wichtig zu wissen: In der Grundversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Auch bei Vorerkrankungen muss Sie jede Kasse aufnehmen. Das ist gesetzlich im KVG verankert (Art. 4 Abs. 2 KVG).
In der Schweiz gelten zwei zentrale Kündigungstermine für die obligatorische Grundversicherung:
| Termin | Frist | Wechsel per | Gilt für |
|---|---|---|---|
| Ordentlich | Kündigung bis 30. November | 1. Januar | Alle Modelle |
| Halbjährlich | Kündigung bis 31. März | 1. Juli | Nur Standardmodell (keine eingeschränkten Modelle) |
Bei alternativen Modellen (Telmed, HMO, Hausarzt) ist die ordentliche Kündigungsfrist oft auf den 30. September vorverlegt. Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Nutzen Sie einen unabhängigen Vergleichsrechner und geben Sie Ihren Wohnkanton, Ihr Alter und die gewünschte Franchise ein. Achten Sie darauf, auch alternative Modelle (Telmed, Hausarzt, HMO) einzubeziehen — sie können die Prämie um weitere 8–22% senken.
Beantragen Sie die Grundversicherung bei der gewünschten neuen Kasse. Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage eine Bestätigung. Wichtig: Warten Sie diese Bestätigung ab, bevor Sie Ihre alte Kasse kündigen.
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben (A-Post Plus oder eingeschriebener Brief). Nur so haben Sie einen rechtsgültigen Nachweis. Die Kündigung muss bis zum Stichtag bei der Kasse eingegangen sein — nicht bloss abgeschickt.
Ihre bisherige Kasse muss die Kündigung innert 30 Tagen bestätigen. Bewahren Sie die Bestätigung sowie den Einschreibebeleg sorgfältig auf. Falls keine Bestätigung kommt, kontaktieren Sie die Kasse umgehend.
Stellen Sie sicher, dass bei der alten Kasse keine Prämienausstände bestehen. Offene Rechnungen können den Wechsel verzögern. Die neue Kasse übernimmt erst ab dem vereinbarten Startdatum die Deckung.
Verwenden Sie folgenden Text als Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben:
Betreff: Kündigung der Grundversicherung (OKP)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Policennummer: [Ihre Nummer]) fristgerecht per 31. Dezember 2026.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und die Aufhebung des Vertrags schriftlich.
Freundliche Grüsse
[Ihr Name, Adresse, Geburtsdatum]
Anders als die Grundversicherung unterliegt die Zusatzversicherung dem privaten Versicherungsrecht (VVG). Hier gelten andere Spielregeln:
Empfehlung: Beantragen Sie zuerst die neue Zusatzversicherung. Erst wenn Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung haben, kündigen Sie die alte Zusatz-Police.