Grundversicherung (OKP) in der Schweiz — alles Wesentliche auf einen Blick
Grundversicherung
Aktualisiert: April 2026
Lesezeit: 10 Minuten
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung — kurz OKP — bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitswesens. Sie stellt sicher, dass jede in der Schweiz wohnhafte Person Zugang zu einer umfassenden medizinischen Grundversorgung hat, unabhängig von Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was die Grundversicherung abdeckt, wer sich versichern muss und wo die grössten Sparpotenziale liegen.
Versicherungspflicht und Anmeldung
Gemäss KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, sich innert drei Monaten nach Niederlassung für die Grundversicherung anzumelden. Dies gilt gleichermassen für Schweizer Staatsangehörige, Aufenthalter mit Bewilligung B oder C sowie Grenzgänger.
Die freie Kassenwahl steht jedem zu: Sie dürfen sich bei jeder in Ihrem Kanton zugelassenen Krankenkasse anmelden. Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie aufzunehmen — ohne Gesundheitsfragebogen, ohne Wartefrist, ohne Vorbehalt.
Leistungskatalog der OKP
Der Leistungskatalog wird vom BAG einheitlich definiert. Jede zugelassene Kasse muss exakt dieselben Behandlungen und Medikamente vergüten. Dazu gehören unter anderem:
- Ambulante Behandlungen: Arztbesuche, Notfallbehandlungen, ambulante Operationen, Physiotherapie (ärztlich verordnet), Ergotherapie, Logopädie
- Stationäre Behandlungen: Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton (oder in begründeten Fällen ausserkantonal)
- Medikamente: Alle auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG aufgeführten Arzneimittel
- Mutterschaft: Vorsorgeuntersuchungen, Geburt, Nachkontrollen — ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt franchise- und selbstbehaltfrei
- Prävention: Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen gemäss Impfplan des BAG
- Psychiatrie: Psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen (seit 2022 auch bei psychologischen Psychotherapeuten mit ärztlicher Anordnung)
- Zahnbehandlungen: Nur in Ausnahmefällen (z. B. bei schweren Erkrankungen des Kausystems, nach Unfall)
- Rehabilitations- und Kuraufenthalte: Bei ärztlicher Verordnung und Genehmigung der Kasse
Was die Grundversicherung nicht übernimmt
Trotz des umfassenden Katalogs gibt es Leistungen, die nicht durch die OKP gedeckt werden:
- Zahnärztliche Routinebehandlungen (Kontrollen, Füllungen, Zahnreinigung)
- Halbprivat- oder Privatabteilung im Spital
- Alternative Medizin (ausser die fünf anerkannten Methoden: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin — diese sind seit 2017 unter bestimmten Bedingungen gedeckt)
- Brillen und Kontaktlinsen (seit 2011 für Erwachsene nicht mehr vergütet; für Kinder bis 18 Jahre CHF 180.– pro Jahr)
- Ästhetische Chirurgie
- Nicht auf der Spezialitätenliste geführte Medikamente
Tipp: Für nicht gedeckte Leistungen wie Zahnbehandlungen oder Einzelzimmer im Spital können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Beachten Sie aber: Dort gelten Gesundheitsprüfungen.
Prämienstruktur und Einflussfaktoren
Die Prämie der Grundversicherung hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wohnkanton und Prämienregion: Die Schweiz ist in rund 50 Prämienregionen unterteilt. Städtische Regionen haben tendenziell höhere Prämien als ländliche.
- Altersgruppe: Kinder (0–18), junge Erwachsene (19–25) und Erwachsene (ab 26) zahlen unterschiedliche Tarife.
- Franchisehöhe: Höhere Franchise = tiefere Prämie.
- Versicherungsmodell: Eingeschränkte Modelle (Telmed, HMO, Hausarzt) bieten Rabatte.
- Unfalleinschluss: Wer über den Arbeitgeber UVG-versichert ist, kann die Unfalldeckung ausschliessen und spart ca. 7%.
Versicherungsmodelle in der Grundversicherung
Standardmodell
Freie Arztwahl ohne Einschränkungen. Sie können direkt einen Spezialisten aufsuchen, ohne vorher den Hausarzt zu konsultieren. Höchste Flexibilität, aber auch die höchste Prämie.
Hausarztmodell
Sie wählen einen festen Hausarzt als erste Anlaufstelle. Überweisungen an Spezialisten erfolgen über den Hausarzt. Prämienrabatt: typischerweise 10–15%.
Telmed-Modell
Vor dem Arztbesuch kontaktieren Sie eine telefonische Beratungslinie. Diese beurteilt, ob ein Arztbesuch nötig ist und empfiehlt gegebenenfalls einen Spezialisten. Rabatt: bis 18%.
Wechselrecht und Aufnahmepflicht
Jede Person kann ihre Grundversicherung jährlich per 1. Januar wechseln — bei Standardmodellen zusätzlich per 1. Juli. Die neue Kasse ist zur Aufnahme verpflichtet, unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand. Der Wechsel ist risikofrei und bringt keinerlei Leistungseinbussen, da alle Kassen exakt denselben Leistungskatalog anbieten.
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